Vermieter zahlt Kaution nicht zurück?

In den wenigsten Fällen erfolgt die Rückzahlung der Mietkaution unmittelbar mit dem Ende des Mietvertrags oder der Rückgabe der Wohnung. Viele Mieter stellen sich dann die Frage, wie lange sich der Vermieter mit der Rückzahlung Zeit lassen darf.

Diese Frage kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden. Denn grundsätzlich gilt: dem Vermieter wird zur Abrechnung über die Kaution und zur Rückgabe eine sogenannte „angemessene Überlegungsfrist“ eingeräumt.

Mietkaution mit Überweisungsträger

Die „angemessene Überlegungsfrist“

Während dieser Frist kann der Vermieter insbesondere prüfen:

  • ob der Mieter möglicherweise Schäden in der Wohnung verursacht hat, die bei der Wohnungsübergabe noch nicht sofort erkennbar waren
  • ob die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen vollständig durchgeführt wurden
  • ob sich möglicherweise noch Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen gegen den Mieter ergeben können

Wie lange diese „angemessene Überlegungsfrist“ ist, ist immer vom Einzelfall abhängig. Normalerweise geht man von etwa drei bis sechs Monaten aus. Wurde in dieser Zeit die Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter noch nicht erstellt, kann er darüber hinaus noch einen Teilbetrag einbehalten. Die Höhe des Betrages richtet sich danach, wie viel voraussichtlich nötig sein wird, um die sich aus der Abrechnung möglicherweise ergebenden Kosten zu begleichen. Der Vermieter darf jedoch gerade nicht ohne Weiteres die vollständige Kaution bis zur Vornahme der Betriebskostenabrechnung einbehalten.

Ist man der Ansicht, dass der Vermieter die Kaution unangemessen lange einbehält oder unberechtigte Forderungen geltend gemacht werden, sollte ein Rechtsanwalt die Angelegenheit prüfen. Weigert sich der Vermieter weiterhin, die Kaution zurückzuzahlen, kann der Rechtsanwalt Klage einreichen.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Abzuraten dagegen ist in diesem Zusammenhang von dem eigenmächtigen sogenannten „Abwohnen“ der Kaution. Hierbei stellen Mieter die Mietzahlungen vorsorglich bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses ein, um auf diese Weise wirtschaftlich so zu stehen, als sei die Kaution zurückgezahlt worden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet grundsätzlich erst mit Ende des Mietvertrages. Ein solches Vorgehen hebelt den Sicherungszweck der Kaution aus.

Dieses Verhalten kann den Mieter teuer zu stehen kommen: Beauftragt der Vermieter einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der nicht bezahlten Miete oder reicht sogar Klage ein, muss der Mieter neben der ausstehenden Miete auch noch sämtliche Kosten des Vermieters tragen.

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Bild: Marco2811/stock.adobe.com

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