Tierärztliche Behandlungsfehler stellen für Tierhalter und Tierärzte gleichermaßen ein heikles Thema dar.
Ein tierärztlicher Behandlungsfehler liegt bei Fehlern oder Versäumnissen im Rahmen der tierärztlichen Versorgung von Pferden, Hunden oder anderen Tieren vor. Dazu gehören falsche Diagnosen, fehlerhafte Behandlungen, unzureichende Pflege oder mangelnde Aufklärung über Risiken und Alternativen. Man spricht in diesen Fällen einer fehlerhaften Behandlung auch davon, dass die Behandlung nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht und somit nicht „lege artis“ war.
Die Beweislast dafür, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, liegt grundsätzlich beim Eigentümer des Tieres als Anspruchssteller. Das bedeutet, dass der Eigentümer des Tieres das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und auch die dadurch entstandenen Schäden nachweisen muss.
Liegt ein Behandlungsfehler vor, kann zum einen die Begleichung von Rechnungen für sinnlose Behandlungen verweigert werden. Zum anderen können aber auch Schadensersatzansprüche, zum Beispiel für Folgekosten durch die Weiterbehandlung durch einen anderen Tierarzt durchgesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann so auch Schadensersatz für den Verlust des Tieres verlangt werden.
Die Unterstützung eines versierten Rechtsanwalts ist in der Regel unerlässlich, um Fälle betreffend tierärztliche Behandlungsfehler aufzuklären und rechtlich korrekt abzuwickeln. Als Rechtsanwältin für Tierrecht und Pferderecht helfe ich betroffenen Patientenbesitzern bei der Einholung von Gutachten, der Kommunikation mit der Haftpflichtversicherung des behandelnden Tierarztes und der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Tierärzten, die sich mit unberechtigten Forderungen konfrontiert sehen, helfe ich bei deren Abwehr.
Tierhalter und Tierärzte können sich somit gleichermaßen an mich wenden.
Gerne können Sie unkompliziert direkt online einen Termin zur persönlichen Erstberatung buchen. Alternativ können Sie mir Ihren Fall und Ihre Erwartungen unkompliziert und unverbindlich in einer E-Mail oder über das Kontaktformular schildern. In diesem Fall erhalten Sie zunächst eine kurze kostenlose schriftliche Ersteinschätzung und Informationen über die für die Prüfung des Falls erforderlichen Unterlagen.
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