Sachen sind körperliche Gegenstände. Man unterscheidet insbesondere zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen. Mit unbeweglichen Sachen sind in der Regel Grundstücke gemeint.
Tiere stellen keine Sache im zivilrechtlichen Sinne dar (§ 90 a BGB). Auf sie werden in der Regel jedoch die für Sachen geltenden Regelungen entsprechend angewandt.
Im Strafrecht dagegen werden Tiere direkt zu den Sachen gezählt. Dementsprechend können Tiere zum Beispiel auch Gegenstand einer Sachbeschädigung oder eines Diebstahls sein.