Die Phänotypbestimmung ist ein Vorgehen zur Rassebestimmung insbesondere bei Hunden. Bei der Phänotypbestimmung wird in der Regel durch den zuständigen Amtsveterinär anhand rein äußerer Merkmale auf die Rassezugehörigkeit eines Hundes geschlossen. Der häufigste Anwendungsfall ist die Klärung der Frage, ob ein Listenhund oder eine Listenhundkreuzung im Sinne des Landeshundegesetzes vorliegt.
DNA-Tests werden in Nordrhein-Westfalen dagegen üblicherweise nicht zur Beurteilung der Rassezugehörigkeit herangezogen.