Mangel (Mietrecht)

Ein Mangel liegt vor, wenn die vereinbarte Beschaffenheit der Mietsache nicht mehr gegeben ist, beispielsweise die Heizung ausgefallen ist oder Schimmelbefall vorliegt.

Sollte man einen solchen Mangel bemerken, ist man als Mieter dazu verpflichtet, dies dem Vermieter umgehend zu melden. Der Vermieter ist seinerseits dazu verpflichtet, den Mangel so schnell wie möglich zu beseitigen und so die vertragsmäßige Nutzung der Wohnung wieder herzustellen.

Für die Zeit, in der der Mangel vorliegt, kann der Mieter die Miete unter Umständen entsprechend mindern.

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