Beratungshilfe

Wer die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst aufbringen kann, kann bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

Wird der Antrag bewilligt, wird ein Berechtigungsschein ausgestellt, umgangssprachlich spricht man hierbei vom „Beratungshilfeschein“. Dieser ist zum Termin in der Kanzlei mitzubringen. Meine Beratung sowie die gegebenenfalls erforderliche außergerichtliche Tätigkeit (Schriftverkehr mit der Gegenseite usw.) kostet bei Vorlage des Beratungshilfescheins nur noch 15 €.

Voraussetzungen für die Bewilligung

Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch das Gericht sind im Wesentlichen: 

  • Ein geringes Einkommen und wenig Vermögen (dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sozialleistungen wie z.B. Hartz IV oder BAföG bezogen werden).
  • Eine Rechtsberatung ist notwendig. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn die Angelegenheit unproblematisch selbst geregelt werden kann. Es ist daher grundsätzlich erforderlich, dass der Antragsteller zunächst selbst versucht, die Sache mit der Gegenseite zu klären. Nachweise, wie Briefe oder E-Mail-Verkehr, sind dem Antrag auf Beratungshilfe beizulegen.
  • Es handelt sich um eine außergerichtliche Angelegenheit, das heißt:
    Ist schon ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann keine Beratungshilfe mehr gewährt werden. In diesem Fall kommt stattdessen die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Frage.
  • In der Angelegenheit ist Beratungshilfe bisher weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden. Wegen desselben Anliegens darf also nicht schon einmal Beratungshilfe beantragt worden sein, über den Antrag wird nur einmal entschieden.

So wird der Antrag gestellt

Beratungshilfe kann beim Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers beantragt werden, indem die Unterlagen dort eingesendet werden oder indem der Antrag persönlich gestellt wird. Das Amtsgericht Castrop-Rauxel liegt beispielsweise nur wenige Minuten fußläufig von uns entfernt in der Bahnhofstraße 61, 44575 Castrop-Rauxel.

Wenn der Antrag beim Amtsgericht vor Ort gestellt werden soll, sind die jeweils aktuellen Bestimmungen und Auflagen bezüglich Covid-19 zu beachten. Gegebenenfalls ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Zur Antragstellung bei Gericht sind mitzunehmen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Belege über die Angelegenheit (z.B. Schriftwechsel, Vertragsunterlagen, usw.),
  • Belege über die finanzielle Situation des Antragstellers, z.B. Lohnbescheinigung, Kontoauszüge, Bescheide (Hartz IV, BAföG, o.ä.).

Soll der Antrag postalisch eingereicht werden, ist hierfür der Vordruck Antrag auf Beratungshilfe (Formular AG I 1) zu verwenden. Die oben genannten Belege sind beizulegen.

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