Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Da solche AGB von einer Vertragspartei einseitig gestellt und vorgelegt werden, sieht das Gesetz besondere Anforderungen an ihre Formulierung vor, um Missbrauch vor allem gegenüber Verbrauchern zu verhindern.
Im Mietrecht verwendet man AGB sehr häufig für Mietverträge, man spricht dann von sogenannten Formularmietverträgen. Bei Standardmietverträgen, wie sie etwa durch entsprechende Vereine erstellt oder im Internet zu finden sind, handelt es sich beispielsweise um solche Formularmietverträge.
Von den Formularklauseln zu unterscheiden sind Individualvereinbarungen, die individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden.
Für Formularklauseln gelten besonders strenge Regeln gerade gegenüber Verbrauchern. Sollte eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung für einen Mieter beinhalten, ist diese unwirksam.
Dies ist im Mietrecht beispielsweise regelmäßig der Fall, wenn eine Klausel dem Mieter eine pauschale Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nach festgelegten Zeiträumen auferlegt.