Häufige Streitpunkte im Hunderecht betreffen den Kauf und Verkauf von Welpen oder erwachsenen Hunden sowie die Adoption von Tierschutzhunden.
Für viele, die sich einen vierbeinigen Weggefährten wünschen, führt der erste Weg zum Züchter. Einige informieren sich bereits vor dem Kauf ausführlich über die richtige Auswahl von Züchter und Hund, was auch dringend zu empfehlen ist, und machen eigentlich alles richtig. Eine Garantie für einen gesunden Hund gibt es jedoch nie.
Ob Patellaluxation, Lebershunt, Herzfehler, Bandscheibenprobleme, extreme Brachyzephalie oder Syringomyelien – Hunde können mit zahlreichen ernsthaften Beschwerden zu kämpfen haben. Häufig führen auch Erkrankungen wie die Hüftgelenksdysplasie (HD) und die Ellbogendysplasie (ED) zu schweren Beeinträchtigungen für Hund und Halter und damit zu hohen Folgekosten, trotz aller Bemühungen seriöser Züchter.
Grundsätzlich findet das Kaufrecht inklusive den Regelungen zur kaufrechtlichen Gewährleistung ebenso Anwendung auf den Hundekauf wie auf den Kauf von Haushaltsgegenständen oder PKWs. Das bedeutet, sofern der Hund bei Übergabe krank und damit mangelhaft im Rechtssinne ist, stehen dem Käufer in der Regel die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche zu. Züchter können diese meist nicht ohne Weiteres wirksam im Vertrag ausschließen.
Für eine professionelle Fallbearbeitung ist es unerlässlich, dass sich Ihr Rechtsbeistand mit den bei Hunden immer wieder auftretenden Erbkrankheiten und deren möglichen Behandlungsformen sowie typischen Infektionskrankheiten beim Hund auskennt. Die Rechtsprechung hierzu ist umfangreich, teilweise auch widersprüchlich und für den rechtlichen Laien nicht ohne Weiteres zu durchblicken.
Besonders kompliziert wird es außerdem dann, wenn es sich um einen Hund aus dem Tierschutz handelt. Denn in diesen Fällen vertreten die Gerichte bereits unterschiedliche Ansichten darüber, ob ein Kaufvertrag vorliegt und die Gewährleistungsrechte überhaupt Anwendung finden.
Gerne können Sie unkompliziert direkt online einen Termin zur persönlichen Erstberatung buchen. Alternativ können Sie mir Ihren Fall und Ihre Erwartungen unkompliziert und unverbindlich in einer E-Mail oder über das Kontaktformular schildern. In diesem Fall erhalten Sie zunächst eine kurze kostenlose schriftliche Ersteinschätzung und Informationen über die für die Prüfung des Falls erforderlichen Unterlagen.
Übrigens: Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf meinem Blog:
Sie haben Bedarf an einer persönlichen Beratung? Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Jetzt Termin buchen Kontakt aufnehmen