Equidenpass

Der Equidenpass, der umgangssprachlich auch als Pferdepass bezeichnet wird, ist durch die Europäischen Union für alle Equiden (neben Pferden also auch für Ponys und Esel) verpflichtend. Ziel ist eine eindeutige Identifikation der Tiere. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung (unter anderem in die Viehverkehrsverordnung) übernommen.

Der Equidenpass muss insbesondere bei jedem Transport mitgeführt werden. Ausgestellt werden die Pässe von den jeweils zuständigen passausgebenden Stellen. Dies können die anerkannten Pferdezuchtverbände oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sein.

Der Pass ist auch Voraussetzung für die Eintragung als Turnierpferd. Er dokumentiert auch die vorgenommenen Influenza-Impfungen und belegt damit den korrekten Impfschutz gemäß Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO). Ab dem 01.01.2023 wird neben der Impfung gegen Influenza auch die Impfung gegen Herpes (EHV-1) und damit deren Nachweis im Pass Pflicht.

Zur Teilnahme an internationalen Turnieren wird in der Regel zudem ein internationaler Pferdepass der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) benötigt. Der nationale Pferdepass kann grundsätzlich in den internationalen FEI-Pass umgewandelt werden.

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