Für die Zeit des Vorliegens eines Mangels, der den Gebrauch der Mietsache maßgeblich einschränkt, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern.
Der Mieter muss zwar die Mietminderung selbst nicht ankündigen, er muss den Vermieter jedoch auf den bestehenden Mangel hinweisen und diesem die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen.
Achtung: Oft schätzen Mieter die Höhe der Minderung im Alleingang zu hoch ein. Dann geraten Sie unter Umständen in Zahlungsverzug. Konsequenz daraus kann eine fristlose Kündigung sein.