Wer eine Abmahnung erhält, wird aufgefordert ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.
Im Bezug auf das Mietrecht könnte das zum Beispiel die Störung anderer Mieter zur Nachtzeit oder das verbotene Grillen auf dem Balkon sein. In der Regel wird eine Abmahnung auch aus Beweisgründen schriftlich erteilt, allerdings können Abmahnungen grundsätzlich auch mündlich wirksam erklärt werden.
Eine Abmahnung ist regelmäßig die Vorstufe zu weiteren rechtlichen Schritten, der Kündigung des Mietverhältnisses oder die Einreichung einer Klage. Für einige Schritte dieser ist die vorherige Abmahnung sogar vorgeschrieben.
Im Rahmen der Abmahnung und einer eventuell folgenden Klage muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um zunächst Gelegenheit zur Unterlassen oder Einstellung der entsprechenden Handlung zu geben.