Ein häufiger Streitpunkt im Pferderecht ist der Pferdekauf und -verkauf.
Häufig werden Ankaufuntersuchungen durchgeführt, um Streitigkeiten beim Pferdekauf zu vermeiden. Doch das hilft nicht immer. Gerade bei der kleinen Ankaufsuntersuchung bleiben häufige Probleme wie Fehlstellungen der Wirbelsäule meist unentdeckt. Aber selbst nach einer großen Ankaufuntersuchung beim Pferd kann es vorkommen, dass das Tier unerkannt krank ist oder es sich im neuen Zuhause gänzlich anders verhält als ursprünglich vereinbart.
Wenn es daraufhin zwischen Käufer und Verkäufer zum Streit kommt, sind beide Parteien gut damit beraten, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Pferderecht zu wenden. Denn das Kostenrisiko bei Streitigkeiten betreffend den Pferdekauf ist meist hoch.
Auf den ersten Blick findet das Kaufrecht inklusive den Regelungen zur kaufrechtlichen Gewährleistung ebenso Anwendung auf den Pferdekauf wie auf den Kauf einer Waschmaschine.
Bei genauerem Hinsehen wird man jedoch schnell feststellen, dass gerade die pferdespezifischen Besonderheiten diese Rechtsfälle unglaublich kompliziert machen. Ohne Kenntnisse der Anatomie und des arttypischen Verhaltens der Pferde, den Erwartungen und Sorgen der Reiter und nicht zuletzt auch der aktuellen Rechtsprechung im Pferderecht, können die entsprechenden Rechtsprobleme nichts sinnvoll eingeschätzt und gelöst werden.
Als Rechtsanwältin für Pferderecht habe ich permanent mit Fällen betreffend Probleme beim Pferdekauf zu tun. Die Erwartungen der Mandanten an mich als ihre Rechtsanwältin sind dabei stets individuell.
Manche Käufer möchten das betroffene Pferd unbedingt schnellstmöglich an den Verkäufer zurückgeben. Vielen Käufern ist das Tier aber auch bereits ans Herz gewachsen, sodass sie zum Beispiel eine Minderung des Kaufpreises vorziehen. Verkäufer dagegen werden regelmäßig ein Interesse daran haben, unberechtigte Ansprüche abwehren zu lassen oder aber eine sinnvolle Einigung mit ihrem Kunden zu erzielen.
Käufer und Verkäufer können sich gleichermaßen an mich wenden. Gemeinsam erörtern wir das für optimale Vorgehen für Ihren Fall.
Gerne können Sie unkompliziert direkt online einen Termin zur persönlichen Erstberatung buchen. Alternativ können Sie mir Ihren Fall und Ihre Erwartungen unkompliziert und unverbindlich in einer E-Mail oder über das Kontaktformular schildern. In diesem Fall erhalten Sie zunächst eine kurze kostenlose schriftliche Ersteinschätzung und Informationen über die für die Prüfung des Falls erforderlichen Unterlagen.
Übrigens: Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf meinem Blog:
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